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Die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung in der Schweiz am Beispiel der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern
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Die Schweiz vermeidet eine internationale Doppelbesteuerung als Ansässigkeitsstaat sowohl durch Befreiung von ausländischen Erträgen bzw. Vermögen von der schweizerischen Besteuerung als auch durch Anrechnung von ausländischen Quellensteuern an die schweizerischen Einkommens- bzw. Gewinnsteuern. Die Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zur Steueranrechnung sind dabei nicht unmittelbar anwendbar, sondern müssen in einem weiteren Schritt von der Schweiz landesrechtlich konkretisiert werden.
Die vorliegende Arbeit nimmt die Revision der gesetzlichen Grundlagen für die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern in der Schweiz mit Wirkung per 1. Januar 2020 als Ausgangspunkt, um die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung im Zusammenhang mit der Steueranrechnung systematisch zu beleuchten. Im Vordergrund steht die Frage, ob die Schweiz ihren staatsvertraglichen Pflichten genügend nachkommt. Die Arbeit gibt detailliert Hinweise dazu, wie eine Steueranrechnung in der Schweiz konkret umgesetzt wird und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Arbeit richtet sich damit insbesondere an Steuerberater:innen, Behörden und Unter-nehmen, die sich in der Praxis mit der Anrechnung von ausländischen Quellensteuern an die schweizerischen Einkommens- und Gewinnsteuern beschäftigen.
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