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Die Vernehmung der beschuldigten Person im Ermittlungsverfahren

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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2, 0, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht." Mit diesem Sprichwort wird schon Kindern erklärt, dass man immer die Wahrheit sagen solle. Doch stellt sich die Frage, ob die Glaubhaftigkeit einer Aussage tatsächlich durch eine einzige Lüge beeinträchtigt wird. Seit dem BGH-Urteil vom 30. Juli 1999 ist dies offiziell geklärt, denn die allgemeine Glaubwürdigkeit einer Person soll keinen Einfluss auf die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage haben.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

24,90 CHF

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