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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 1.1.2014
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Seit dem 1. 1. 2014 ist es in Österreich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits- Novelle 2012 zur grundsätzlichen Abschaffung des administrativen Instanzenzuges und zur Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit gekommen. Dies führt neben zahlreichen Gesetzesänderungen zu einer wesentlichen Umgestaltung der Rolle der belangten Abgabenbehörde im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG). Nach einer Darstellung des abgabenbehördlichen Verfahrens, werden das Rechts-institut der Bescheidbeschwerde und damit die Schnittstelle und der Übergang zum gerichtlichen Verfahren dargestellt. Dieses führt nun zwischen der Behörde und dem Gericht vermehrt zu Interaktionen und gegenseitiger Kooperation. Im Anschluss wird der Erörterungstermin, bei dem die Parteien den Rechtsstreit vor dem BFG beilegen können, erläutert und untersucht, welche abgabenrechtlichen Normen eine Bindungswirkung rechtfertigen könnten und inwieweit der Grundsatz des Treu und Glaubens in Bezug auf den Erörterungstermin zum Tragen kommt. Anschließend wird das neue Revisionsverfahren vor dem VwGH dargestellt.
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