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Die völkerrechtlichen Grundlagen für den Schutz der Wälder und die Bekämpfung der Wüstenbildung als Beitrag zum Klimaschutz
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Umweltwissenschaften, Note: 2, 7, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zum Umwelt- und Energiewirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Unsere Welt ist bedeckt von beinahe vier Milliarden Hektar Wald, was 30 Prozent der gesamten Landmasse entspricht. Zwischen den Jahren 1990 und 2005 sank die Zahl um 3 %, was einen durchschnittlichen jährlichen Verlust von 0, 2 Prozent bedeutet. Laut OECD Prognosen droht bis zum Jahr 2030 ein weiterer Rückgang der Naturwaldflächen von bis zu 13 Prozent. Die Gründe der Entwaldung sind vielschichtig, der Hauptgrund liegt in der wachsenden Weltbevölkerung und der damit verbundenen gestiegenen Nachfrage nach Holz.
Unter Entwaldung versteht man, im Umkehrschluss zur Definition der Aufforstung des IPCC, die durch den Menschen direkt verursachte Veränderung der Nutzung einer Bodenfläche durch Wald zur anderweitigen Nutzung. Wälder sind auf Grund ihrer vielfältigen Funktionen, z.B. für den Schutz der Böden und des Grundwassers, als CO2-Speicher, als Lebensgrundlage oder als erneuerbare Rohstoffquelle ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensgrundlage der Erde. Auf Grund dessen muss es eines der dringendsten Ziele der globalen Umwelt- und Klimapolitik sein, die Entwaldung zu stoppen und die Wälder wieder aufzuforsten.
Das nachfolgende Kapitel zeigt die völkerrechtlichen Grund-lagen der Staatengemeinschaften gegen die Entwaldung bzw. für den Schutz der Wälder auf. Da es bisher an einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument, wie einer Waldkonvention, fehlt, wird lediglich auf die wichtigsten völkerrechtliche Verträge, Beschlüsse und Resolutionen internationaler Organisationen sowie auf regionale Initiativen und Programme eingegangen. Diese werden dabei chronologisch nach ihrem Abschlussdatum dargestellt.
Am 02.02.1971 wurde in Ramsar, Iran, das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvö
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