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Die Volkskammer der DDR
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In den "Materialien zum Bericht zur Lage der Nation" konnten die institutionel len Aspekte der DDR, wie etwa die Verfassungsorgane, nur in sehr knappen Um rissen gezeichnet werden. Die ZurUckhaltung der westdeutschen DDR-Forscher auf diesem Gebiet ist sicherlich einer der gravierendsten Mangel dieses innerdeut schen Rechtsvergleichs, der vielfach - auch nach Meinung der beteiligten Wissen schaftler - besser "Gegeniiberstellung" zu nennen ware. Auch die Volkskammer der DDR, nach der Verfassung das wichtigste Staats organ, ist bislang in beiden Staaten in Deutschland von der Detailanalyse weitge hend ausgeklammert worden. In der DDR selbst hat nur der Mitherausgeber des offiziosen Verfassungskom mentars, Hans-Joachim Semler, im Frtihjahr 1971 eine Dissertationsschrift zum Thema Volkskammer (und Staatsrat) vorgelegt, die aber, obwohl angektindigt, bis her nicht publiziert wurde. Auch eine Einsichtnahme in diese Schrift ist nach Aus kunft der Akademie flir Staats-und Rechtswissenschaft der DDR "nicht moglich ... , da die Arbeit vertrauliches Material enthiilt." In der Bundesrepublik Deutschland sind vor allem zwei Autoren zu nennen, die sich speziell mit der Volkskammer der DDR befa~ten: Dieter Feddersen veroffent lichte 1965 eine Arbeit tiber die VoJksvertretungen in der DDR, Franz-Josef Schulte legte 1970 eine juristische Dissertationsschrift tiber die Volkskammer unter dem Einflu~ der SED vor. Beiden Arbeiten verdankt der Verfasser wichtige Hinweise. Andere Veroffent lichungen in beiden deutschen Staaten widmen der Volkskammer nur mehr oder weniger breiten Raum innerhalb der Gesamtdarstellung.
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