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Die Vollzugsdefizite des Heilmittelwerberechts und ihre privatrechtliche Kompensation am Beispiel der Publikumswerbung
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Die Kontrolle der Heilmittelwerbung befindet sich in einer defizitären Situation. Ein effizienter Verbraucherschutz kann in diesem Bereich nicht gewährleistet werden. Dies hat seine Ursachen einerseits im Vollzug der Kontrolle seitens der Überwachungsbehörden. Ursachen hierfür sind überwiegend die mangelnde personelle und finanzielle Ausstattung. Andererseits gehört das Heilmittelwerberecht rechtssystematisch zum Nebenstrafrecht, d.h. es sieht lediglich Verwaltungsbefugnisse vor, gibt aber dem Verbraucher keine privatrechtlichen Ansprüche. Die Möglichkeiten der Kompensation dieser Vollzugsdefizite durch die Transformierung der öffentlichrechtlichen Normen in das Privatrecht steht im Mittelpunkt dieser Arbeit.
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