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Die Wirklichkeit der konkreten Freiheit
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Ist Hegels These vom Staat als "Wirklichkeit der konkreten Freiheit" stimmig? Um eine Antwort auf diese Frage geben zu können, muss man Hegels Begriff des Staates, wie er am Ende der "Grundlinien der Philosophie des Rechts" entwickelt wird, auf dreierlei Weise im Zusammenhang begreifen: Erstens muss der Staat im Zusammenhang der Rechtslehre verstanden werden. Zweitens muss die Rechtslehre als Lehre vom objektiven Geist im Zusammenhang der Hegelschen Philosophie als ganzer verortet werden. Und drittens muss die logische Form der Rechtslehre vor dem Hintergrund der Hegelschen Logik gesehen werden.
Im Unterschied zu den meisten Interpretationen der politischen Philosophie Hegels isolieren die Autoren dieses Bandes nicht bloß Teilbereiche der Rechtslehre unter pragmatischer Ausblendung ihres Zusammenhanges, sondern gehen in ihren gleichermaßen kritischen wie textnahen Interpretationen dezidiert vom systematischen Kontext der Rechtslehre aus. Gerade dadurch wird es möglich, abseits von den üblichen Aktualisierungen und Kontextualisierungen die Reichweite, aber auch die Grenzen der theoretischen und politischen Bedeutung des Hegelschen Staatsdenkens herauszuarbeiten.
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