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Die Wirkung und Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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Die Bundesrepublik Deutschland und die Russische Föderation sind Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und damit der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen. Nach einem anfangs sehr konventionsfreundlichen Zugang der Russischen Föderation zur Rechtsprechung des EGMR lässt sich seit 2010 eine Abkehr feststellen. Als Rechtfertigung dafür verweist das russische Verfassungsgericht unter anderem auf die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Die Arbeit nimmt diesen Verweis ins Auge und bewertet ihn im Zusammenhang mit den Entwicklungen der letzten Jahre in der Russischen Föderation. Julia Haak fertigte ihre Arbeit während ihrer Tätigkeit am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht von Herrn Prof. Dr. Hans-Georg Dederer an der Universität Passau sowie während eines Forschungsaufenthaltes an der Staatlichen Universität St. Petersburg, Russische Föderation an.
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