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Die Wirkungsweise des Subsidiaritätsprinzips im Europäischen Gemeinschaftsrecht

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Beginn der 1990er Jahre wird im Zusammenhang mit der Politik der Europäischen Gemeinschaft immer wieder die Forderung nach mehr Bürgernähe, Transparenz und demokratischer Teilhabe laut. Die einen äußern diese Forderung aus Sorge, dass der "Eurozentrismus" unaufhaltsam immer weiter um sich greife, anderen liegt an mehr demokratischer Legitimierung der europäischen Institutionen und an einer stärkeren Handlungskontrolle. Als Heilsbringer, "Zauberwort", ja gar als "Wundermittel" für eine gesteigerte Akzeptanz politischer Entscheidungen gilt angesichts dieser Problematik gemeinhin, insbesondere aber auch im föderalen Deutschland seit jeher das Subsidiaritätsprinzip. Neben einer breiten Basis, die diesem Prinzip Zustimmung entgegen bringt, finden sich jedoch auch kritische Stimmen, die dem Subsidiaritätsprinzip entweder nur einen Placeboeffekt zumessen oder aber dessen Wirksamkeit auf europäischer Ebene ganz verneinen. Mit Begriffen wie "Leerformel" oder "Worthülse" wird das Subsidiaritätsprinzip dabei zum Trojanischen Pferd stilisiert, hinter dessen schöner Verpackung sich tatsächlich nur weitere Kompetenzverlagerungen auf die europäische Ebene zu verbergen suchten. 1.1. Ziel und Aufbau der Arbeit Vor diesem Hintergrund möchte der Verfasser im Folgenden den Charakter und die Wirkungsweise des Subsidiaritätsprinzips im bisherigen europäischen Gemeinschaftsrecht genauer untersuchen und dann den Blick auf die Zukunft der Europäischen Union richten. Was ist unter dem Subsidiaritätsprinzip überhaupt genau zu verstehen? Inwieweit ist es tatsächlich geeignet auch rechtspraktische Wirkungen zu zeitigen und so die Hoffnungen zu erfüllen, die in dieses Prinzip gesetzt werden? Ist es mehr als ein politischer Kampfbegriff oder gleicht der Versuch, es auf europäischer Ebene juristisch operabel zu machen, tatsächlich dem vergeblichen Ansinnen, "einen Pudding an die Wand zu nageln"?
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