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Die zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers
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Kerstin Schlecht untersucht, ob auch ein Strafverteidiger im Falle fehlerhaften Verhaltens ersatzpflichtig sein kann. Dazu arbeitet sie zunächst einen Katalog der den Strafverteidiger treffenden Pflichten heraus. Es zeigt sich, dass der Strafverteidiger im Gegensatz zum zivilrechtlich tätigen Anwalt nicht an Weisungen seines Mandanten gebunden ist, abgesehen hiervon aber das für den zivilrechtlich tätigen Anwalt entwickelte Pflichtenprogramm im Grundsatz auf den Verteidiger übertragbar ist. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches liegt auf Schadens- und Kausalitätsfragen. Hier zeigt sich, dass grundsätzlich in einer strafrechtlichen Sanktion unabhängig von der Schuld des Mandanten ein Schaden gesehen werden kann und dass Probleme des hypothetischen Prozessverlaufs der Schadensermittlung nicht entgegenstehen.
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