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Die Zulässigkeit aufgedrängter Fürsorge gegenüber dem Beschuldigten im Strafprozeß
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Der Autor untersucht verschiedene den Beschuldigten im Strafprozeß betreffende Vorschriften der STPO, deren Gemeinsamkeit darin besteht, daß die von ihnen (mehr oder weniger häufig) ausgehenden belastenden Wirkungen für den Beschuldigten nicht allein mit öffentlichen (Verfahrens)-Interessen, sondern auch mit dem fürsorglichen Schutz des Beschuldigten gerechtfertigt werden. Die isolierte Überprüfung des Fürsorgeaspekts unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ergibt, daß dieser - mit Ausnahme der eng zu verstehenden Fälle des sogenannten Autonomiedefekts - nicht als Eingriffsrechtfertigung geeignet ist. Der Autor gelangt damit zu dem Ergebnis, daß im Rahmen der jeweiligen Eingriffe - trotz der Legitimität der ihnen auch zugrundeliegenden öffentlichen Verfahrensinteressen - der Wille des Beschuldigten hinsichtlich der Art seines Verhaltens im Strafprozeß größere Berücksichtigung finden muß.
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