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Die Zwangsvollstreckung in die Domain

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Die Dornain-Namen sind die Landmarken des Intemets. Eine griffige und einprägsame Domain stellt eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Internetpräsenz dar. Mit wachsender Popularität des Intemets und gleichzeitiger Verknappung der Domains haben diese sich zu einem wertvollen Wirtschaftsgut entwickelt. Domain-Namen werden verkauft, vermietet und verpachtet, aber kann eine Domain auch gepfändet werden? Betrachtet werden die höchst unterschiedlichen Ansätze und Meinungen zu dieser Frage, wobei den Eigenheiten des Intemets als Pfändungsort besondere Beachtung geschenkt wird. Die Pfändbarkeit, aber auch eine den Besonderheiten der Domain entsprechende Verwertung der Domain, wird ebenso beschrieben, wie die Frage möglicher Vollstreckungshindernisse aufgrund eines besseren Rechts an der gepfändeten Domain. Ebenfalls werden der Dornain-Registrierungsvertrag, Fragen der praktischen Durchführung einer Domain-Pfändung sowie mögliche Rechtsbehelfe gegen eine Zwangsvollstreckung in die Domain ausführlich betrachtet. Formulierungsbeispiele für einen Pfändungsantrag geben eine Hilfestellung für die konkrete Durchführung einer Domainpfändung.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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67,00 CHF

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