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Dienstleistungsmarketing unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Generell ist die Dienstleistung des Arztes eine Dienstleistung wie jede andere. Aufgrund des medizinischen Aufgabenfeldes, der Gesundheit - dem höchsten Gut des Menschen, nimmt sie in unserer Gesellschaft jedoch einen besonders hohen Stellenwert ein. Die Ärzte selbst sehen ihre Tätigkeiten hauptsächlich unter ethischen und sozialen Gesichtspunkten. Mit zunehmend marktwirtschaftlicher Orientierung des Gesundheitswesens, muss sich die Ärzteschaft jedoch auf diese neue Situation ausrichten, will sie auch in Zukunft ein vergleichbares Einkommen erzielen.
Die niedergelassenen Allgemeinmediziner sind durch ihrer Praxis Unternehmer. Um diese Unternehmen auch erfolgreich zu führen, bedarf es eines unternehmerischen Denken und Handelns. Ihre größte Einnahmequelle bzw. den größten Anteil des Honorars, beziehen die Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Einnahmemöglichkeit in diesem Sektor ist für Ärzte wegen der gedeckelten Kassenbudgets jedoch begrenzt. Eine zusätzliche Einnahmequelle bietet sich den Ärzten im Selbstzahlerbereich, denn die Gesundheit ist ein zunehmend wachsender Wirtschaftsmarkt, mit hohem finanziellen Potential. Damit sich die Mediziner auf diesem Teilmarkt erfolgreich gegenüber Wettbewerbern durchsetzen, und ihren Patientenstamm halten bzw. ausbauen können, müssen sie sich zunehmend von diesen absetzen.
Im Rahmen der Arbeit werden aus den oben genannten Gründen die zur Differenzierung einsetzbaren Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Die möglichen Aktivitäten im Bereich der ärztlichen Dienstleistung sind hier auf die niedergelassenen Allgemeinärzte ausgerichtet.
Gang der Untersuchung:
Die Begriffsabgrenzung Marketing sowie die Darstellung des Aufgabenbereichs der Allgemeinmediziner, als auch die Charakteristiken der Dienstleistung und die daraus resultierenden Besonderheiten im Bereich des Dienstleistungsmarketings werden in Kapitel 2 dargestellt.
In Kapitel 3 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet, die sich in die allgemein gültigen Gesetze und in die berufsrechtlichen Vorschriften unterteilen. Durch die Aufhebung des generellen Werbeverbots für Ärzte im Mai 2000, lassen sich heutzutage mehr Aktivitäten realisieren.
Um im Folgenden zu erörtern, warum die Ärzte vermehrt im Marketingbereich aktiv werden müssen, wird zuvor in Kapitel 4 die aktuelle Situation der niedergelassenen Ärzte, sowie deren Wettbewerbssituation beleuchtet. Ferner [...]
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen