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Direkte Demokratie unter Berücksichtigung der Kommunen der Weimarer Republik

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Eine Promotionsschrift aus dem Jahre 1934 neu aufzulegen mag überraschen. Der Gegenstand der Arbeit macht aber zugleich deutlich welchen rechtshistorischen Wert sie besitzt. In den Vereinigten Staaten schreibt ein Politikwissenschaftler über unmittelbare Demokratie in Deutschland während der Weimarer Republik. Erstaunlich daran ist nicht, dass es in Österreich, Deutschland und Danzig Initiativen und Referenden gegeben hat, das ist lange aufgearbeitet. Überraschend ist vor allem die Darstellung und Erfassung von zeitgenössischen kommunalen Gemeindebegehren, Gemeindeentscheide und Gemeindereferenden. Von der daraus resultierenden besonderen Bedeutung dieser Arbeit für Sachsen und Thüringen und anderen Ländern abgesehen, zwingt sie auch dazu, die bis in die 90er Jahre betriebenen Leugnung kommunaler direkter Demokratie in der Weimarer Republik zu reflektieren. Lee Seifert Greene verharrt aber nicht bei der reinen Darstellung der sachunmittelbaren Demokratie. Er bewertet auch. Die Frage nach einem Zusammenhang zwischen "direkter Demokratie" und dem Untergang der Weimarer Republik muss er sich - wenn auch aus zeitgenössischer Sicht - stellen und tut dies auch. Die besondere Bedeutung des Werkes - aus heutiger Sicht - wird aber wohl die Erfassung und Darstellung der sachunmittelbaren Demokratie in den Kommunen bleiben, die in den USA schon in den 30er Jahren betrieben wurde und die in Deutschland 60 Jahre schlicht vergessen wurde.
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