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Diskurs als Rechtsquelle?

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Die Diskurstheorie des Rechts ist einer der am meisten beachteten Entwürfe in der aktuellen rechtsphilosophischen Diskussion. Bei dieser maßgeblich von Jürgen Habermas, Robert Alexy und Karl-Otto Apel vertretenen Konzeption handelt es sich um den Versuch, das klassische Vernunftrecht auf sprachphilosophischer Basis zu rekonstruieren. Kernthese ist, daß Gesetze und richterliche Entscheidungen in einem Diskurs begründbar sein müssen. Armin Engländer unterzieht diese Auffassung einer eingehenden Kritik. Er weist im Einzelnen nach, daß die sprachphilosophischen Grundannahmen zum einen nicht überzeugend gerechtfertigt werden und zum anderen für die behauptete Ableitbarkeit der Diskursprinzipien zu schwach sind. Darüber hinaus sind zentrale Bestandteile moderner Rechtsstaaten diskurstheoretisch nicht adäquat begründbar. Weder lassen sich umfassende subjektive Freiheitsrechte mit den Grundannahmen der Diskurstheorie vereinbaren, noch überzeugt das Diskursmodell der Gesetzgebung und des Gerichtsverfahrens.Abschließend skizziert der Autor ein alternatives Begründungsmodell auf der Grundlage eigeninteressierten Handelns.
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