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  • DWA-Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 780-2 (TRwS 780-2) Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen

DWA-Kommentar zum Arbeitsblatt DWA-A 780-2 (TRwS 780-2) Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen

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Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in § 21 Absatz 1 AwSV das Erfordernis von Rückhalteeinrichtungen für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe. Auf eine Rückhalteeinrichtung kann verzichtet werden, wenn auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Maßnahmen technischer oder organisatorischer Art sichergestellt ist, dass ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wird. TRwS 780-2 führt diese Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteeinrichtungen verzichtet werden soll. Der DWA-Kommentar liefert zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen, die im Rahmen der Bearbeitung des Arbeitsblatts innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, und beschreibt umfassend die Handlungsspielräume. Durch die Nutzung des Kommentars werden zusätzliche Erkenntnisse vermittelt, die bei geeigneter Nutzung den Erfolg jedweder Maßnahme sichern.
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