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Effizienz der Verwaltung und Rechtsschutz im Verfahren

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Der Obere im kirchlichen Verwaltungsbeschwerdeverfahren - zwischen Effizienz der Verwaltung und Rechtsschutz im Verfahren Can. 1739 CIC/1983 zählt sieben Entscheidungsmöglichkeiten über die Beschwerde auf. Ist der Spielraum des kirchlichen Oberen damit auf sieben mögliche Maßnahmen beschränkt? Handelt es sich um eine bloß beispielhafte Aufzählung, die dem Oberen völlige Handlungsfreiheit lässt? Welche Kriterien und Orientierungslinien sind dem Oberen zur Hand gegeben? Nach dem Blick auf die ekklesiologischen und rechtstheoretischen Grundlagen der hierarchischen Beschwerde und deren Umsetzung im kirchlichen Verwaltungsrecht (Subsidiaritätsprinzip, Rechtsschutzanliegen, konkrete Verfahrensschritte, ...) widmet sich die Arbeit der Rechtsnorm des can. 1739 CIC/1983 selbst. Eine erste Annäherung aus historisch-redaktioneller und exegetischer Perspektive mündet in eine Untersuchung der strukturellen Position des hierarchischen Oberen im Gesamtgefüge des kirchlichen Verwaltungsaufbaus, im Spannungsfeld zwischen bestmöglicher Effektivität der Verwaltung und notwendigem Schutz der Rechte der Gläubigen. Auf dieser Basis werden schließlich die konkreten Entscheidungsmöglichkeiten des Oberen sowie entscheidungsleitende Kriterien und Orientierungslinien betrachtet. Die theoretischen Überlegungen werden ergänzt und gestützt durch die Bezugnahme auf - zum Teil bisher unveröffentlichte - Fälle aus der Verwaltungspraxis der römischen Dikasterien, vor allem aus der Rechtsprechung des Höchsten Gerichts der Apostolischen Signatur, dem die abschließende Rechtmäßigkeitsprüfung von Entscheidungen nach can. 1739 CIC/1983 obliegt.
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