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Ehrenamt und Arbeitnehmerbegriff
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Der Ehrenamtliche ist gesetzlich nicht definiert. Arbeitsrechtliche Bestimmungen sollen auf ihn keine Anwendung finden. Der Ehrenamtliche kann aber Charakteristika aufweisen, die man typischerweise bei einem Arbeitnehmer vorfindet, z.B. kann er zeitlich und hierarchisch stark in die Tätigkeit eingebunden sein. Wie ist nun der Arbeitnehmer vom Ehrenamtlichen abzugrenzen? Die Problematik stellt sich auch im Sozial- und Steuerrecht. Können die in diesen Rechtsgebieten geltenden Grundsätze auf das Arbeitsrecht übertragen werden? Die Verfasserin erarbeitet ihren Lösungsansatz durch eine grundlegende Analyse der Begriffe und ihrer Verhältnisses zueinander in den jeweiligen Rechtsgebieten und der umfangreichen Rechtsprechung zu diesem Thema.
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