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Eigennamen und Recht
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Die vorliegende interdisziplinäre Untersuchung widmet sich dem Zusammenhang von Eigennamen und rechtlichen Normierungen. Im Zentrum der Darstellung stehen drei Namengruppen: die Anthroponyme (Familien- und Vornamen, Pseudonyme), die Toponyme (Orts- und Straßennamen) und die Ergonyme (Handels- und Produktnamen). Zum einen werden in dieser Untersuchung zentrale Forschungsgebiete der Onomastik wie die Eigennamensemantik und der Prozeß der Namengebung unter einem neuen, nämlich dem juristischen, Blickwinkel betrachtet. Für die Onomastik ergeben sich mit diesem Ansatz vor allem in der Namentheorie neue Dimensionen. Gleichzeitig findet der linguistische Leser erstmals die wichtigsten rechtlichen Normierungen der Namen an einem Ort zusammengefaßt. Zum anderen wird der interessierte Jurist, Standesbeamte oder Produktnamenplaner in die für die jeweilige Namengruppe relevanten linguistischen Modelle und Theorien eingeführt. Die exemplarische Besprechung einzelner Rechtsfälle zeigt, daß die Anwendung systemlinguistischer Methoden besonders im Bereich der Vor- und Produktnamen zu einer längst überfälligen sprachwissenschaftlichen Fundierung des deutschen Namen- und Zeichenrechts führt.
Zeichenrechts führt.
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