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Ein einheitliches Konzernrecht für Europa
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Die Harmonisierung der Gesellschaftsrechte in der Europäischen Gemeinschaft hat noch nicht zur Angleichung des Konzernrechts der Mitgliedstaaten geführt. Anhand einer vergleichenden Untersuchung des englischen, französischen und deutschen Rechts belegt der Verfasser die Notwendigkeit einer solchen Harmonisierung. Auf dieser Grundlage entwickelt er ein Modell für effiziente Regelungen eines harmonisierten Konzernrechts.
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