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Eine Untersuchung der Abzugsbeschränkungen und -verbote für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben im Einkommensteuergesetz

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Universität zu Köln (Seminar für ABWL und Unternehmensbesteuerung), Veranstaltung: Seminar zur steuerlichen Gewinnermittlung, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus unternehmerischer Perspektive stellen erhobene Steuern Minderungen des ausschüttungsfähigen Gewinnes dar, da sie direkt an diesem anknüpfen. Vor allem die Ertragsbesteuerung ist ein zentraler Einflussfaktor in der Finanzplanung der Unternehmen. Unter der grundlegenden unternehmerischen Prämisse der langfristigen Gewinnmaximierung nach Steuern kommt der bestmöglichen, d. h. in dieser Hinsicht der steuerminimierenden Gestaltung von periodischen Erfolgsausweisen für steuerliche Zwecke im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten eine große Bedeutung zu. Aus Perspektive des Steuerpflichtigen führen Abzugsverbote für Betriebsausgaben) zu einer vollumfänglichen Belastung des Gewinnes nach Steuern. Vor diesem Hintergrund sollen geltende Abzugsbeschränkungen und -verbote für Betriebsausgaben im Einkommensteuergesetz untersucht werden. Den Abzugsverboten des Einkommensteuergesetzes liegt eine gewisse Systematik zugrunde, aus der sich Rückschlüsse ziehen lassen auf die grundlegenden Intentionen der Gesetzgebung, die mit den Beschränkungen einhergehen. Neben einer fundamentalen Darstellung der diesbezüglichen steuerrechtlichen Normen soll eben diese Systematik in den folgenden Kapiteln eine Aufschlüsselung erfahren, um Erkenntnisse über die verschiedenen Gruppen nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben zu gewinnen. Ferner stellt sich in diesem Zusammenhang die - im Weiteren nur randständig behandelte - Frage nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips, nach dem von den Erwerbseinkünften stets die zur Erzielung dieser Einnahmen erforderlichen Aufwendungen in Abzug zu bringen sind.
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Preis

26,50 CHF