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Einheitliche Bewertung im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften
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Aus der Einheitstheorie wird geschlossen, daß im Konzernabschluß so einheitlich zu bewerten ist wie im Jahresabschluß einer Kapitalgesellschaft. Allerdings besteht bislang keine Gewißheit darüber, inwieweit im Einzelabschluß einheitlich zu bewerten ist. Diese unklare Rechtslage ist Anlaß und Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung. Auf der Grundlage einer Analyse der Bewertungsvorschriften klärt sie, ob und inwieweit im Jahresabschluß einer Kapitalgesellschaft eine einheitliche Bewertung ausgeschlossen, zulässig oder geboten ist und welche Konsequenzen sich hieraus für die Berichterstattung im Anhang ergeben.
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