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Einschleusen von Ausländern
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Die Tatbestände §§ 96, 97 des Aufenthaltgesetzes mit der gesetzlichen Überschrift ¿Einschleusen von Ausländern¿ ¿ richtig eigentlich Einschleusen von Drittstaatsangehörigen, also Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörigen ¿ erfassen weit mehr als sich mit der Bezeichnung assoziieren lässt. Neben der Unterstützung einer unerlaubten Einreise, z.B. im Wege der Transportschleusung, werden auch gewinnorientierte Beteiligungsformen an unerlaubtem Aufenthalt, illegaler Er-werbstätigkeit und Visa-Erschleichung erfasst. Das vorliegende Werk stellt die Schleusertatbestände in Verbindung mit den Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige nach den innerstaatlichen Vorschriften und dem im EU-Recht geregelten Schengener Visa- und Einreisesystem und den Querverbindungen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung und zum Menschenhandel vor. Seit der Erstauflage haben sich das schnelllebige EU-Recht, das innerstaatliche Aufenthaltsrecht, die Schengen-Außen- und Binnengrenzen Deutschlands und das Lagebild zur Schleuserkriminalität gewandelt. Die Neuauflage berücksichtigt diese Veränderungen der Sach- und Rechtslage und geht auch auf spezielle und aktuelle rechtliche Probleme ein (Transitaufenthalte, ¿Taxi-Schleusung¿, Visaerschleichung, ¿unechter Tourismus¿, Scheinehe, Transfer Asylsuchender). Unverändert geblieben ist die Viktimisierung der Geschleusten, die ¿ oft unter menschenunwürdigen Bedingungen transportiert, wirtschaftlich oder sexuell ausgebeutet ¿ im Schatten eines zusammenwachsenden Europas und einer der Globalisierung entgegen strebenden Welt stehenProf. Dr. Tilmann Schott, Jahrgang 1963, war Richter am Kriminalgericht Berlin-Moabit, unter anderem in der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin und in einer Betäubungsmittelabteilung des Amtsgerichts Tiergarten. 1996 wechselte er in den Dienst einer Justizvollzugsanstalt bei Rostock, 1999 zum Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und war an der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel am Fachbereich Sozialwesen als Lehrbeauftragter tätig. Seit 2004 unterrichtet er als Dozent an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung am Fachbereich Bundespolizei die Sachgebiete Aufenthaltsrecht, Asylverfahrensrecht und Passrecht
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