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Einseitige private Rechtsgestaltung

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Die Gemeinsamkeiten einseitiger privater Rechtsgestaltung beschäftigen die deutsche Rechtswissenschaft seit dem 19. Jahrhundert, 1903 spricht dann Emil Seckel von "Gestaltungsrechten". Christian Hattenhauer untersucht zunächst ausgewählte Fälle im klassischen römischen Recht sowie in Quellen des alten deutschen Rechts, in denen heute einseitige Gestaltung erfolgt. Dann behandelt er die Schritte, die für die dogmatische Erfassung der einseitigen privaten Rechtsgestaltung erforderlich waren: Einerseits die Hinwendung zu den Elementen des Vertragsschlusses in kanonistisch-naturrechtlicher Tradition, andererseits die Scheidung des materiellen Rechts vom Prozess. Schließlich unterzieht der Autor die "Lehre vom Gestaltungsrecht" eingehender Kritik: Es zeigt sich, dass die herkömmlichen "Dogmen" meist auf Schlagworten und konstruktivem Denken beruhen.
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Preis

135,00 CHF

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