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Empirische Revolutionsforschung

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1. Die Lehre vom Widerstandsrecht Die Theorie der Revolution ist ein verhältnismäßig spätes Produkt der Neuzeit, obwohl es Äquivalente in der politischen Theorie seit den Grie­ chen gab. Das Wort »revolutio« tauchte bereits in der Spätantike auf, hatte aber bis an die Wende der Neuzeit überwiegend einen naturwis­ senschaftlichen, genauer »physiko-politischen« Sinn (Rosenstock-Huessy). Am bekanntesten wurde der Begriff durch das Werk von Nikolaus Ko­ pernikus »De revolutionibus orbium coelestium« (1543). In der politischen Theorie der Antike sprach man überwiegend von Aufstand (stasis). Äqui­ valente moderner Revolutionstheorie fanden sich vor allem unter zwei Formen: 1. In der Lehre vom Verfassungswandel 2. In der Lehre vom Widerstandsrecht a) Lehre vom Verfassungswandel Die Idee des Kreislaufs von Verfassungen, und die ständige Entartungs­ gefahr guter Verfassungen ließ die Revolutionstheorie bei Aristoteles weniger zu einer detaillierten Untersuchung der Gründe für Aufstände werden, als zu Handweisungen für die Herrschenden, wie Aufstände zu vermeiden seien. Als Gründe für Aufstände (Politik 1302a) nennt Aristo­ teies vor allem zwei: Unterprivilegierte können sich empören, um Gleich­ berechtigung zu erlangen, Eliten hingegen, um eine Mehrberechtigung, von der sie glauben, daß sie ihnen zusteht, zu erlangen oder wiederherzustel­ len. ökonomische Motive spielen eine Rolle, sind aber vor allem bei den Eliten nach Aristoteles nicht die entscheidenden. Die Unterprivilegierten nehmen nicht selten» Ungleichheit des Besitzes« zum Anlaß des Aufruhrs, »die besseren Männer« hingegen tun es überwiegend wegen politischer Ehren (Politik 1266b). Als Strategie zur Vermeidung von Rebellionen empfahl Aristoteies vor allem: 1.
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