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Energierecht 114. Ergänzungslieferung
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Zur Ergänzungslieferung
Mit der Ergänzungslieferung werden wichtige Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts überarbeitet, nämlich:EnWG: §§ 30, 78, 85EEG 20221: §§ 3, 22, 23 und § 25NABEG: §§ 18 - 25Erstmals erläutert werden zudem diverse Vorschriften des Meßstellenbetriebsgesetzes. Dies sind: §§ 19 - 25 sowie §§ 46 - 48.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen