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Entwicklung eines Leistungsbildes für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen hat gezeigt, dass die Beschäftigten in der Baubranche einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Allein im Jahr 1996 verloren in der Bundesrepublik Deutschland ca. 300 Menschen ihr Leben auf Baustellen. Eine EU-weite Untersuchung ergab dabei, dass ein Großteil der Unfälle auf Planungsfehler zurückzuführen sind.
Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Europäische Gemeinschaft im Jahr 1992 die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erlassen.
Am 01. Juli 1998 erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (kurz: ¿Baustellenverordnung¿). Die Umsetzung der Richtlinie ist in Deutschland auf großen Widerstand gestoßen, da durch die einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften und ähnliche Regelungen bereits ein hohes Arbeitsschutzniveau bestand.
Durch deren Erlass haben sich nun wesentliche Grundsätze für die Abwicklung von Bauvorhaben, insbesondere im Verantwortungsbereich des Bauherrn, geändert. Vorgesehen ist dabei unter anderem die Bestellung eines Koordinators.
Diese Arbeit soll den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Koordinators darstellen und die gegenwärtig bestehenden Probleme, die sich durch die Umsetzung der Baustellenverordnung ergeben, aufzeigen.
Gang der Untersuchung:
Es erfolgt zunächst eine Betrachtung der Unfallsituation auf europäischen Baustellen und eine Einführung in das europäische und deutsche Arbeitsschutzrecht.
Der Blick auf die Umsetzung der Richtlinien in anderen EU-Mitgliedsstaaten soll dortige Erfahrungen dokumentieren, um damit eine mögliche Hilfestellung für die eigene Umsetzung geben zu können.
Nach einer kurzen Darstellung des Inhaltes der Baustellenverordnung wird die Person des Koordinators hinsichtlich seiner Beauftragung und seiner Aufgaben während der Planungs- und Ausführungsphase untersucht. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung seiner Stellung im Bauprojekt, seiner Qualifikation und Vergütung.
Da gegenwärtig kein Leistungsbild für den Koordinator nach der Baustellenverordnung besteht, wird untersucht, ob in Anlehnung an die Stellung des Projektsteuerers eine Eingliederung in die HOAI möglich ist.
Abschließend werden die Ergebnisse zusammenfassend [...]
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen