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Erbrecht. 2 Teilbände
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In seinem zweibändigen Lehrbuch "Erbrecht" behandelt Karlheinz Muscheler das gesamte Gebiet des Erbrechts in wissenschaftlich vertiefter und zugleich praxisbezogener Weise. Die am 1.1.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform, die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des erbrechtlichen Verfahrens (FamFG) und die Reform der Erbschaftsteuer zum 1.1.2009 wurden in vollem Umfang berücksichtigt. Das Erbrecht wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Denn jetzt gelangt das in der Nachkriegszeit aufgebaute Vermögen in die nächste Generation. Nicht zuletzt bei den Unternehmen stellen sich schwierige Nachfolgeprobleme. Im vorliegenden Lehrbuch wird, in dieser Form und diesem Umfang zum ersten Mal, den einzelnen Materien, also gewissermaßen dem Besonderen Teil, ein Allgemeiner Teil des Erbrechts vorangestellt. Dessen Hauptteil bilden die aus den besonderen Materien abgeleiteten und umgekehrt deren Beurteilung leitenden "Prinzipien des Erbrechts".
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