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Erhaltungs- und Notstandsarbeiten im Streik
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den während eines Streiks durchzuführenden Notarbeiten, ohne die zum einen der Fortbestand bestreikter Betriebe gefährdet und zum anderen Dritte übermäßig in Mitleidenschaft gezogen würden. Mittels Notarbeiten kann Einfluss auf die Druckwirkung eines Streiks und damit auf die inhaltliche Sachgerechtigkeit von Tarifverhandlungen genommen werden. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen Ansätze zur Herleitung der Pflicht der Sozialpartner zur Leistung von Notarbeiten dogmatisch zu durchdenken und den rechtlichen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen Arbeitgeber oder Gewerkschaft oder beide gemeinsam berechtigt sind, Arbeitnehmer, deren Arbeitspflicht bei Teilnahme am Streik suspendiert ist, zur Verrichtung von Notarbeiten heranzuziehen.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen