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erlaubt, entlaubt
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Was ist Dichtern zu sagen erlaubt? Was erlauben sie sich? Was überhaupt ist im Umgang mit Sprache weder geboten noch verboten, sondern erlaubt? Und nicht zuletzt: wer erlaubt (sich) solche Fragen? Wer so fragt, berührt nicht nur die undurchsichtige Herkunft und Ausrichtung poetischer Lizenz, sondern setzt ins Niemandsland zwischen Poesie und Recht, zwischen Denken und Dichten, zwischen Sprache und Rechtssprache aus. Der Versuch, solchen Fragen auf den Grund zu gehen und ihren Rechtsgrund freizulegen, nimmt Fühlung mit der Grund- und Bodenlosigkeit des Zugangs zur Sprache, der Sphäre des Rechts, wie der Literatur.
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