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Erlaubter Humor im Nationalsozialismus (1933-1945)
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Ließ die NS-Führung Humor zu? Über grundsätzliche Diktatur-Barrieren gegenüber Humor führt diese Arbeit zu Erscheinungsformen des Humors, die im Nationalsozialismus erlaubt waren (Literatur, Karikatur, Kabarett, Film und Funk, Karneval, usw.) und zum vom NS-System bezweckten Humor (Spaß für die Jugend, KdF-Unterhaltungsprogramm, Lazarettveranstaltungen, Filmkomödien als Stimmungsaufheller) bis hin zu unfreiwilligem Humor, zu dem die Fanpost für Hitler und der NS-Devotionalienkitsch gehörten. Es wird bewiesen, dass von 1933 bis 1945 in Deutschland Humor durchaus erlaubt und in vielen Erscheinungsformen reichlich vorhanden war. Nur durfte er das NS-System weder kritisieren noch lächerlich machen. Die Grenze zwischen «erlaubt» und «verboten» war fließend. Wer diese Grenzzonen ausreizte, lebte gefährlich.
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