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Errichtung einer Stiftung nach deutschem und koreanischem Recht
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Das koreanische Zivilrecht steht mit dem deutschen in enger Verwandtschaft. Das gilt insbesondere auch für das Stiftungszivilrecht. Der Autor untersucht ausgewählte Grund- und Einzelfragen der Errichtung einer Stiftung in vergleichender Gegenüberstellung des überkommenen sowie aktuellen deutschen und koreanischen Rechts. Ausgehend von der umfangreichen Modernisierung des deutschen Stiftungsrechts im Jahre 2002 zieht er konkrete Schlüsse für das demnächst zu reformierende Stiftungsrecht Südkoreas.
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