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Error in persona vel obiecto und aberratio ictus bei der Notwehr

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Die Konsequenzen unzutreffender Vorsatzkonkretisierungen für die Strafbarkeit des Täters werden in der Strafrechtswissenschaft unter den Stichworten error in persona vel obiecto und aberratio ictus schon seit jeher kontrovers diskutiert. Nach dem aufsehenerregenden Urteil des Landgerichts München I vom 10.11.1987 herrscht in Rechtsprechung und Lehre auch Streit darüber, wie sich unrichtige Individualisierungen innerhalb des subjektiven Rechtfertigungselements der Notwehr auswirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt Parallelen zwischen den beiden Problemkreisen auf und entwickelt im Wege einer normativierenden Strafrechtsdogmatik ein eigenständiges, differenzierendes Lösungsmodell zur Behandlung fehlerhafter Vorstellungskonkretisierungen im Rahmen des Verteidigungswillens.
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