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Erwachsenenschutz

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FamKomm Erwachsenenschutz ist der dritte Band der Reihe «Kommentare zum Familienrecht». Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und löst das mehr als hundert Jahre alte Vormundschaftsrecht ab. Das neue Recht will mit zwei neuen Rechtsinstituten der eigenen Vorsorge - Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung - das Selbstbestimmungsrecht fördern. Mit Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen soll die Familiensolidarität gestärkt und der Schutz von Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen verstärkt werden. Als behördliche Massnahmen kennt das neue Recht nur noch verschiedene Arten von Beistandschaften und die fürsorgerische Unterbringung. Das neue Massnahmensystem erlaubt massgeschneiderte Lösungen im Einzelfall und fein abgestufte, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit optimal Rechnung tragende Eingriffe in die Rechtsstellung und Freiheit der schutzbedürftigen Person. Interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden lösen die mehrheitlich kommunal organisierten Miliz- und Laienbehörden ab, und der Rechtsschutz wird verstärkt, indem gegen alle Entscheidungen der Erwachsenenschutzbehörde ein Gericht angerufen werden kann. Nach Beiträgen zur Entstehung des Gesetzes und dessen Würdigung aus sozialwissenschaftlicher und psychiatrischer Sicht, verfassungs- und völkerrechtlichen sowie rechtsvergleichenden Beiträgen werden im Hauptteil die Gesetzesbestimmungen einschliesslich der Änderungen verschiedener weiterer Erlasse ausführlich kommentiert.< FamKomm Erwachsenenschutz ist der erste Kommentar der Reihe, der vollständig zweisprachig erscheint. Alle deutsch- und französischsprachigen Autorinnen und Autoren sind in der Wissenschaft und Praxis des Familienrechts hervorragend ausgewiesen und bürgen für Praxisnähe und Zuverlässigkeit.
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