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Erweiterte Unabhängigkeit im atomrechtlichen Gesetzesvollzug
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Das Werk behandelt die Frage nach den staatsorganisationsrechtlichen Möglichkeiten, Unabhängigkeitselemente beim Vollzug atomrechtlicher Vorschriften in Orientierung an einschlägige völkerrechtliche Direktiven zu verstärken. So verpflichtet Art. 8 Abs. 2 des Übereinkommens über nukleare Sicherheit die Vertragsparteien dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine wirksame Trennung der Aufgaben der staatlichen Stelle von anderen Stellen oder Organisationen, die mit der Förderung oder Nutzung von Kernenergie befasst sind, zu gewährleisten. Ausgehend von dieser völkerrechtlichen Vorgabe zeigt die Autorin unter Beachtung der Besonderheiten des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts eine alternative Organisationsform auf. Der geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung stellt sie die Möglichkeit gegenüber, das Atomgesetz in bundeseigener Verwaltung durch eine selbständige Bundesoberbehörde im Sinne des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG auszuführen. Neben den Errichtungsvoraussetzungen und dem verfassungsrechtlichen Rahmen ist das Augenmerk insbesondere auf die - völkerrechtlich vorgezeichnete - Frage gerichtet, inwieweit eine solche selbständige Bundesoberbehörde mit graduell gesteigerten Unabhängigkeitsgarantien ausgestattet werden kann.
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