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Ethikrichtlinien: Zulässiger Inhalt?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar Compliance & Crime, Sprache: Deutsch, Abstract: Korruptionsskandale, Mobbing unter Mitarbeitern, Datenpannen - täglich füllen Berichte über ethisch und moralisch zweifelhaftes Verhalten in Unternehmen die Tageszeitungen. Dies belastet die Unternehmensreputation durch den "Ruch des Unmoralischen". Gleichzeitig lässt sich ein Trend der Kunden und Investoren dahingehend erkennen, bei der Produkt- und Investitionswahl zunehmend moralische Überlegungen einzubeziehen. Daher haben Unternehmen "Ethik" längst als langfristökonomischen Rentabilitätsfaktor und Investitionsgut erkannt. In diesem Zusammenhang spielt die Einführung von Ethikrichtlinien eine entscheidende Rolle, spätestens seit dem Jahr 2002 sind sie weltweit auf einem ungebremsten Höhenflug. Zwar sind Ethikrichtlinien nicht das Wundermittel der Neuzeit gegen Wirtschaftskriminalität und Reputationsverlust, jedoch definieren immer mehr Unternehmen durch sie einheitliche Verhaltensstandards, richtungsweisende Grundwerte und ethische Vorgaben für ihre Mitarbeiter mit dem Ziel, ein positives Signal der Vertrauensbildung zu setzen. Besondere Beachtung muss dabei den inhaltlichen Anforderungen und Gestaltungsgrenzen von Verhaltenskodizes geschenkt werden, denn es sind stets die nationalen Rechtsvorschriften zu beachten, die im Konflikt mit den Vorstellungen gerade ausländischer, transnationaler Konzerne stehen können.
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