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EU-Versicherungsvermittlungs-Richtlinie: Mitteilungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 9. Dezember 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über Versicherungsvermittlung (im Folgenden: Richtlinie) verabschiedet, die von den Mitgliedstaaten spätestens zum 15. Januar 2005 zu transformieren war.
Durch die Richtlinie besteht für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer Erlaubnispflicht zu unterziehen. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sind berufliche Anforderungen (angemessene Qualifikation, Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und guter Leumund des Vermittlers). Die Richtlinie sieht die Eintragung aller gewerblich tätigen Vermittler in einem zentralen Register vor und den Zugang zu einer außergerichtlichen Schlichtungs- und Beschwerdestelle. Weiterhin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften zur Berufsausübung (Kundengeldsicherung und zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten) des Vermittlers zu schaffen.
Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Vermittlermarktes und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der vorliegende Aufsatz befasst sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der vom Richtliniengeber vorgeschriebenen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers (Kapitel 3, Art. 12 und 13 der Richtlinie) in das deutsche Recht. Die Beleuchtung der vorgenannten Pflichten ist gerade deshalb interessant, weil es sich hierbei um elementare Bestandteile der Richtlinie handelt, die ¿bereits¿ mit der Ersten Etappe in Deutschland eingeführt werden. Darüber hinaus ist das Besondere an diesen Berufsausübungsregelungen, dass sie die eigentliche ¿ für den Kunden bereits im ersten Kontakt wahrnehmbare - Kerndienstleistung des Vermittlers sind, auf die der Kunde einen Rechtsanspruch hat. So erfährt er zukünftig, mit welchem Vermittlertypus er es zu tun und auf welcher Grundlage ein Versicherungsangebot entsteht. Mit der Dokumentierung erhält der Kunde (wie auch der Vermittler) eine ¿Urkunde¿, die bei möglichen Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel dienen kann.
Nicht behandelt werden hier die subjektiven Berufszugangsregelungen des Versicherungsvermittlers sowie die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers. Der Aufsatz ist in fünf Teile untergliedert. Zunächst wird die Ausgangslage und der Werdegang der EU-Richtlinie aufgezeigt. Sodann wird der Reformbedarf des geltenden Vermittlerrechts beleuchtet. Daran [...]
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