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Europäische Rechtseinheit
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In der Neuerscheinung entwirft Bellomo das historische Leitbild einer geschichtlich gewachsenen, den europäischen Kontinent einschließlich des Common Law umspannenden Rechtskultur. Er tritt für die Berücksichtigung des aus dem römischen und kanonischen Recht hervorgegangenen "Ius Commune" als "Europäischem Gemeinrecht" ein. Dessen Strukturen und System spiegelt Bellomo in der engen Verklammerung mit den territorialen, landschaftlichen oder städtischen Partikularrechten, den "Iura Propria", wider.
Dabei zeigen sich grundlegende Interpretationsunterschiede, so etwa zum Phänomen der "Rezeption des römischen Rechts". Bellomo präsentiert an den Beispielen von Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland wirklichkeitsnähere Erklärungen.
Den anspruchsvollen, elegant geschriebenen Rundgang beschließt die Anverwandlung der mittelalterlichen Rechtskultur durch den juristischen Humanismus, den frühen Rationalismus der spanischen Spätscholastik und ihre Überleitung in die frühe Neuzeit durch das rationale Vernunftrecht des Hugo Grotius und durch die Gesetz gewordene Vernunft in den Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts, dem Ausgangspunkt der Untersuchung.
Für alle an der Geschichte des Rechts in Europa Interessierten. Es gibt dem Studierenden die notwendigen Grundinformationen ebenso wie es zuverlässig zu strittigen Forschungsfragen Stellung bezieht und Lösungen anbietet. Es ist eine wirkliche Bereicherung der deutschsprachigen rechtshistorischen Grundlagen- und Studienliteratur.
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