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Europäisches Nachlasszeugnis und Erbschein
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Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Das Europäische Nachlasszeugnis ist Legitimations- und Nachweispapier für die Rechtsstellung als Erbe und erleichtert die Nachlassplanung und -abwicklung in grenzüberschreitenden Erbfällen. Dieses tritt grundsätzlich neben die nationalen Legitimations- und Nachweispapiere der Mitgliedstaaten.
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis des Europäischen Nachlasszeugnisses und dem Erbschein als nationalem Erbnachweis. Das Werk geht zunächst auf das Verhältnis ein, wenn das Europäische Nachlasszeugnis und der Erbschein in demselben Ausstellungsstaat konkurrieren. Wie die Regelungen der internationalen Zuständigkeit der EuErbVO das Nebeneinander der Erbnachweise beeinflusst, wird in dem zentralen Kapitel des Werks erläutert. Wesentliche Ausführungen beschäftigen sich daher mit der Frage, ob die Reichweite der Art. 4 ff EuErbVO auch die nationalen Erbnachweise erfasst. Diskutiert wird weiterhin, welchen Einfluss der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO darauf hat, ob für nationale Erbnachweise auch die Regelungen der EuErbVO zur internationalen Zuständigkeit anzuwenden sind. Den Abschluss des Werks bildet die Darstellung und Auflösung des Spannungsverhältnisses der Erbnachweise im Hinblick auf den Sinn und Zweck der EuErbVO und des Europäischen Nachlasszeugnisses. Hierbei wird besonders auf die Effektivität des Europäischen Nachlasszeugnisses eingegangen.
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