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Europol und Strafprozeß
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Der europäische Integrationsprozeß modifiziert das bislang im Bereich der Straftatenverfolgung als einheitlich verstandene Verhältnis von Staat und (Straf-)Recht. In Gestalt der Europäischen Union erwächst eine neue Bezugsebene, die Spuren im nationalen Strafverfahren hinterläßt. Obgleich die formelle Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, Strafgesetze zu erlassen, auf europäischer Ebene nach wie vor unangetastet bleibt, wird zumindest faktisch die Europäisierung des Ermittlungsverfahrens längst vollzogen. Das Ende des rein national orientierten Strafprozesses zeigt sich vor allem am Beispiel der europäischen Polizeiarbeit, deren Gegenstand die grenzüberschreitende Strafverfolgung ist.
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