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Exekutive Normsetzung in der Pandemie
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Der Verlauf der Corona-Pandemie und das niedersächsische Vorgehen im Hinblick auf den Erlass der Rechtsnormen durch die Exekutive bilden die Ausgangsbasis für einen Rechtsvergleich, der die im Zeitraum von Mitte März bis Ende Oktober 2020 geltenden Corona-Regeln der Bundesländer Niedersachen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegenüberstellt.
Dabei werden die einschränkenden Maßnahmen der Bundesländer zu Versammlungen, zu den allgemeinen Verhaltensregeln, zur Erbringung von Dienstleistungen, zum Einzelhandel und verschiedenen Freizeiteinrichtungen sowie zur Gastronomie, zum Sportbereich, zum innerdeutschen Reiseverkehr und zur Religionsausübung beschrieben. Unter Berücksichtigung der Absprachen zwischen Bund und Ländern und der aktuellen Rechtsprechung wird pro Kapitel eine Quintessenz zu statistischen Effekten, Fragestellungen nach Wiederöffnungszeitpunkten oder zur Ausgestaltung der Rechtslage gezogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung der exekutiven Normsetzung ein und beantworten die Fragen nach deren Besonderheiten sowie nach den Vor- und Nachteilen des föderalistischen Vorgehens in der Pandemie. Die Ausführungen münden in konkreten Empfehlungen für den weiteren Verlauf der Pandemie unter Berücksichtigung des am 18.11.2020 neu erlassenen § 28a Infektionsschutzgesetz.
Ramona Steinkühler, Kreisamtsfrau, arbeitet beim Landkreis Osnabrück.
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