- Start
- Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
Angebote / Angebote:
Wer als Wirtschaftsprüfer die gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen durchführt, muss die Qualitätskontrolle erfolgreich absolvieren. Hierbei unterstützen die Autoren den Praktiker.Überblick über das Verfahren der QualitätskontrolleErläuterung aller wesentlichen RechtsnormenBeispiele mit LösungenEin unverzichtbares Werk für Prüfer und geprüfte Praxis.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen