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Fach- und Rechtsfragen der Baulandmobilisierung - das aktuelle Baulandmobilisierungsgesetz

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Am 23.6.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden Vorschriften des BauGB, der BauNVO und der Planzeichenverordnung geändert. Die Änderungen dienen zum einen der Verbesserung der Wohnraumversorgung und der Schaffung von sozialem Wohnraum, zum anderen der Mobilisierung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung. In dem Bestreben, der Innenentwicklung mehr Durchsetzungskraft und Nachdruck zu verleihen, wurden die Planungs- und Realisierungsinstrumente zeitlich befristet erweitert, Änderungen im Dauerrecht vorgenommen sowie die Festsetzungsmöglichkeiten ausgedehnt. Instrumentell hervorgehoben wurden die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, indem diesen eine besondere Funktion in Bezug auf die Mobilisierung von Baulandreserven im Bereich der Innenentwicklung zugewiesen worden ist. Durch Einfügung des Dörflichen Wohngebiets als neuem Baugebietstyp wurde ein neues gemischtes Baugebiet geschaffen. Das Maß der baulichen Nutzung wurde flexibilisiert, indem die bisherigen Obergrenzen in Orientierungswerte umgewandelt wurden. Die Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes werden in diesem Themenband näher beleuchtet, einer planungsfachlichen und rechtlichen Bewertung unterzogen, es werden Auslegungsfragen erörtert und es wird über Weiterentwicklungen des rechtlichen Rahmens - gerade auch im Hinblick auf die Klimagerechtigkeit der Baulandmobilisierung und die Nachhaltigkeit der Flächenentwicklung - nachgedacht.
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