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Ferdinand Lassalle: Über Verfassungswesen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 2, 0, FernUniversität Hagen (Neuere Deutsche und Europäische Geschichte), Veranstaltung: Bachelor Politik und Organisation Modul 1.4, 27 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ferdinand Lassalle, ein engagierter studierter junger Jude hält im Jahr 1862 einen Vortrag vor einer Berliner Bürgerversammlung zum Verfassungswesen. Dieser Vortrag scheint sich einzureihen in die Reihe anderer Vorträge zur allgemeinen Bildung der Bevölkerung. Bei der genaueren Untersuchung stellt man jedoch fest, dass es mit diesem Vortrag eine weitaus speziellere Bewandtnis hat. Durch historische Analyse vorhandenen Textmaterials aus Sekundärquellen und deren Aufbereitung soll dargelegt werden, welchen Stellenwert der Vortrag auf der Akteursebene: Im Rahmen der Konflikte der Abgeordneten des preußischen Landtages mit dem König von Preußen hatte. Im Rahmen der Entwicklung der Arbeiterschaft zu eigenständigen Organisationen zur Vertretung ihrer politischen Ziele besaß. Als Teil einer Strategie zur nationalen Einheit Deutschlands und der Agitation Lassalle¿s zu seiner Durchsetzung der Revolution diente. Ein besonderer Blick gilt auf der Ebene der politischen Systeme dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung. Hierbei interessiert speziell die Tatsache, dass die Begründung bestimmter politikwissenschaftlicher Begriffe auf Lassalle zurückgeführt wurde, welche in der zeitgenössischen politischen Debatte eine grundsätzliche Rolle spielen. Der Hausarbeit liegt die Frage zu Grunde: Warum damals an dem Ort dieser Vortrag. Die weitere These lautet: Der Vortrag fand an einem Schnittpunkt im Kampf um die Macht zwischen Monarchie und Parlament in Preußen statt. Der Ausgang dieses Kampfes hatte weitreichende Folgen für die spezielle deutsche Entwicklung zur Demokratie über Weimarer Republik und Nationalsozialismus. Für die heutige Diskussion mitprägend ist der Begriff der Verfassungswirklichkeit. Als spezifisch deutscher Begriff, in der politischen Auseinandersetzung, findet er heute Anwendung in der Betrachtung der gewollten Wirklichkeit des Grundgesetzes und der tatsächlich vorgefundenen Lebenswelt. Mitbestimmend ist er auch in Betrachtungen des Verhaltens des Bundesverfassungsgerichtes in zeitgenössischen Gerichtsurteilen und darum aktueller denn je.
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