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Filmförderungsgesetz

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Das neu gefasste Filmförderungsrecht ist 2004 in Kraft getreten. Dieser wichtige Bereich der Kulturförderung in Deutschland ist mit Sicht auf Kompetenz- und Finanzierungsfragen keineswegs unumstritten. Der vorliegende Kommentar zum Filmförderungsrecht macht das zentrale Gesetz der öffentlichen Filmförderung des Bundes für mögliche Antragsteller und andere Anwender des Gesetzes transparent und verständlich. Der Weg zu den Fördermitteln ist für potentielle Antragsteller nicht leicht zu finden, da die öffentliche Förderung der Filmwirtschaft in Deutschland sowohl bundes- als auch landesrechtlich geregelt ist. Auf Bundesebene wird das Filmförderungsgesetz durch eine Vielzahl von Richtlinien sowie durch Vereinbarungen und Geschäftsordnungen ergänzt, die in die Kommentierung einbezogen sind Dr. Harro von Have ist einer der wenigen Praktiker, der durch seine anwaltliche Arbeit intensiv mit den Fragen des Filmrechts befasst ist. Er ist u.a. Mitautor im großen Filmrechtshandbuch von v. Hartlieb. Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen sowie auch Nichtjuristen aus der Filmbranche.
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