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Findbuch des Bestandes Abt. 65.1-65.3
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Die Deutsche Kanzlei - seit 1806 Schleswig-Holsteinische Kanzlei, ab 1816 Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei - entwickelte sich seit dem frühen 16. Jahrhundert und erhielt im 17. Jahrhundert feste institutionelle Formen. Ihre territoriale Zuständigkeit erstreckte sich anfänglich auf die königlichen Anteile, ab 1773 auf die gesamten Herzogtümer Schleswig und Holstein und seit 1816 zusätzlich noch auf das Herzogtum Lauenburg. Von 1667 bis 1773 gehörten zudem die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst zum Ressort der Kanzlei. Als oberste und bedeutendste königliche Behörde für die Herzogtümer mit Sitz in Kopenhagen besaß die Kanzlei einen umfassenden Kompetenzbereich. Sie war zuständig für die gesamte innere Landesverwaltung, sofern nicht einzelne Aufgaben besonderen Verwaltungsbehörden, wie etwa der Rentekammer, übertragen worden waren. Daneben nahm die Kanzlei auch die außenpolitischen Angelegenheiten des dänischen Königreiches wahr, bis hierfür 1770 das Departement für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet wurde.Die Überlieferung der Deutschen Kanzlei ist sowohl für Forschungen zur schleswigholsteinischen als auch zur dänischen Geschichte von herausragender Bedeutung. Dieser besondere Wert des Kanzleiarchivs ist der Grund dafür, dass es zwischen dem Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein aufgeteilt ist: In Kopenhagen befindet sich vor allem die Hauptmasse der älteren Akten vor 1730, während das Landesarchiv den größten Anteil des Schriftguts ab 1730 verwahrt.Die im vorliegenden Findbuch präsentierte schriftliche Überlieferung der Deutschen Kanzlei im Landesarchiv gehört zu den bedeutendsten Beständen aus dem Zeitraum vom 16. bis Mitte des 19. Jahrhunderts, die das Landesarchiv für die Forschung bereithält.
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