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Formvorschriften beim Unternehmenskauf

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Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt § 311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in § 125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, dass eine grundlegende Klärung des Anwendungsbereiches bisher ausgeblieben ist. In praxi geht man über diese Unsicherheit mit der gut gemeinten Empfehlung hinweg, Unternehmenskaufverträge in jedem Fall vorsorglich beurkunden zu lassen. Der Autor hat sich mit dieser Arbeit das Ziel gesetzt, den Tatbestand und die Rechtsfolge des § 311b Abs. 3 BGB einer grundlegenden Klärung zuzuführen und die gewonnenen Ergebnisse auf die Beurkundungspflicht von Unternehmenskaufverträgen zu übertragen.
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69,00 CHF