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Fortschritte der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Welt 1

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Das Werk dokumentiert ein Kolloquium vor allem japanischer und deutscher Verfassungsrechtler über die Verfassungsgerichtsbarkeit in beiden Ländern mit vergleichenden Aspekten zu Österreich, Spanien, Korea und Taiwan. Das japanische Oberste Gericht übt als Revisionsgericht in konkreten Streitigkeiten eine zurückhaltende Verfassungsgerichtsbarkeit aus. Mangels einschlägigen Prozeßrechts und mit Rücksicht auf die Gewaltenteilung läßt sich das Oberste Gericht nicht auf abstrakte Normenkontrollen ein, die nach Art. 81 der Verfassung vorgesehen sind, und zwar zum Schutze des Vorrangs der Verfassung (Art. 98 Abs. 1). Kontrastierend werden die Erfahrungen mit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Ländern mit besonderen Verfassungsgerichten nach dem österreichischen Muster dargestellt. Dabei wird deutlich, daß die verschiedenen Verfahrensarten der Verfassungsgerichte eines besonderen Prozeßrechts bedürfen. Es wird gezeigt, dass Gefahren für die Gewaltenteilung durch verfassungsgerichtliche Normenkontrollen dann vermieden werden, wenn die Verfassung, als Rahmenordnung verstanden wird, die hinreichende Spielräume für die politische Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber zuläßt.
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93,00 CHF