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Frankens Policey
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Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und seinen Regionen - die "Franconia" präsentiert sich unter einem Brennglas herausgehoben - setzten Institutionen und Kanzleien, Räte und Regierende auf eine in der Antike entworfene, im Mittelalter geborene und in der Frühen Neuzeit ausgereifte Form zur Vermittlung allgemeiner Wertmaßstäbe. Diese Gesetzgebung war - trotz Scheidung in spezielle bis allgemeine, Orte und Personen konkret oder pauschal berührende Materien - vor der Nationenbildung des 19. Jahrhunderts umfassend angelegt. Als "gute" Policey - im Unterschied zur heutigen Polizei als staatlichem Vollzugsorgan - gliederte sie sich in "ordinationes speciales" (Kleider- und Luxusordnungen, Kirchen- und Sonntagsschutz, Bier-, Wein- und Branntweingebote, Jagd-, Bau-, Markt-, Wirtshaus-, Gesundheits-, Trauer- oder Ehevorschriften, Glücksspiel- und Lottoverbote usw.), "imperiales" (Länder- und Reichsordnungen) und "provinciales" (Gebiets-, Städte-, Markt-, Wald- und Dorfordnungen).
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