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Französisches Verfassungsrecht im 21. Jahrhundert
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Die Verfassungsentwicklung der V. Französischen Republik seit 1958 scheint auf den ersten Blick durch ein hohes Maß an Kontinuität gekennzeichnet zu sein. Doch das französische Verfassungsrecht erweist sich gerade in den letzten Jahren als besonders innovationsoffen: etwa durch die Entwicklung neuer partizipativer Verfahren als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und des französischen Präsidialsystems, durch die Entfaltung ausdifferenzierter umweltrechtlicher Gewährleistungen auf Verfassungsebene oder, schon 2008, durch die Einführung eines neuen verfassungsgerichtlichen Vorlageverfahrens. Die gesellschaftlichen Probleme, vor denen die französische Demokratie steht, unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Herausforderungen für die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die teils experimentellen französischen Erfahrungen bieten daher für die deutsche Verfassungsdiskussion wertvolle Anstöße.
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